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Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibung - Brief


Der 121. Deutsche Ärztetag hat sich für die Beibehaltung des Werbeverbotes für Abtreibungen nach Paragraf 219a StGB ausgesprochen.

Wir sind dafür sehr dankbar - denn unmittelbar vor dem Ärztetag haben wir diesen Brief an wichtige Entscheidungsträger in Ärztegremien geschickt:

Resolution der Hamburger Ärztekammer § 219a vom 9.04.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ärztekammerpräsident Prof. Dr. Frank U. Montgomery will das Verbot der Abtreibungswerbung fallen sehen. Dazu bedient er sich der seit Langem in Abstimmungsverfahren üblichen 'Einstimmigkeit'. Klar ist: Abweichlern droht der Verlust ihrer beruflichen Existenz.

Die Zeichen der Zeit deuten hingegen auf eine baldige Umkehr in der Abtreibungsfrage hin, und die deutsche Ärzteschaft gerät durch die Verwicklung in die massenhafte Tötung ungeborener Kinder in die Gefahr, immer mehr an Ansehen und moralischer Integrität zu verlieren.

Warum soll jetzt mit längst widerlegten Argumenten aus der Vergangenheit plötzlich Werbung für Abtreibungen freigegeben werden? 45 Jahre nach Abtreibungseinführung liegen die Beweise auf dem Tisch, dass sich keine der damals behaupteten Prämissen bewahrheitet hat. Die Abtreibungsfrage an sich muss daher auf den Prüfstand, wie es das BVG seit 1992 fordert.

Als stimmberechtigtes Mitglied eines Ärztegremiums tragen Sie eine enorme Verantwortung.

Nachfolgende Generationen werden nachlesen, wer sich in welchen Gremien wie verhalten hat.

Alle rechtzeitig Ausgestiegenen bereuen nach eigener Aussage nur eines: dass sie zu lange mitgemacht haben (www.abtreibungsausstieg.org).

Die Tötung ungeborener Kinder ist in sich zutiefst unsittlich und menschenverachtend. Stellen Sie sich bitte auf die Seite der Kinder und widersprechen Sie der Position von Prof. Montgomery und der Abtreibungslobby! Unterstützen Sie Ihre Kollegen, die verzweifelt versuchen, der Abtreibungsfalle zu entkommen! Nutzen Sie auch um Ihrer eigenen Zukunft willen Ihren Einfluss.

Mit freundlichem Gruß

Sonja Dengler

1. Vorsitzende


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