ABTREIBUNGSAUSSTIEG
Ärzte, medizinisches Personal, Beraterinnen
Die größten Irrtümer/Falschmeldungen
in der Abtreibungsfrage
Irrtum Nr. 1: „Abtreibung ist ein Menschenrecht“
Irrtum Nr. 2: „Ungeborene sind noch keine Menschen, das ist Schwangerschaftsgewebe“
Irrtum Nr. 3: „Abtreibung ist humaner als ungeliebt zur Welt zu kommen“
Irrtum Nr. 4: „Ärzte müssen auch in solchen Notlagen helfen“
Irrtum Nr. 5: „Abtreibung ist eine verantwortungsvolle und mutige Entscheidung für die Lösung des Schwangerschaftskonflikts“
Irrtum Nr. 6: „Frauen entscheiden sich freiwillig für Abtreibung, es ist ein Frauenthema“
Irrtum Nr. 7: „Hitler war gegen Abtreibung“
Irrtum Nr. 8: „Ärzte, die Abtreibungen durchführen, tun es, um Frauen zu helfen“
Irrtum Nr. 1: „Abtreibung ist ein Menschenrecht“
Fakt ist:
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Das elementarste Menschenrecht ist das Recht auf Leben. Das Recht auf Leben ist unantastbar. Wenn das Recht eines Menschen, einfach leben zu dürfen, nicht bedingungslos und ungeachtet aller vermeintlichen oder tatsächlichen „Beeinträchtigungen“ geachtet wird, steht das Lebensrecht insgesamt in Frage.
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Damit kann, wie die Geschichte gezeigt hat, ganz unterschiedlichen Gruppen das Lebensrecht abgesprochen werden. Einfach so, per Dekret. Damit ist jede Rechtssicherheit genommen und kein Mensch mehr sicher. Auch Sie nicht.
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Das Recht auf Leben ist unabhängig von dem Entwicklungsstadium des Menschen – ungeboren, jugendlich, erwachsen, alt.
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Nach Prof. Wolfgang Waldstein gilt: „Menschenrechte sind Naturrecht", das heißt, sie bestehen vor jeder staatlichen Festlegung und unabhängig davon, ob ein Staat sie anerkennt oder nicht.
„Seit der vorchristlichen Antike wurde gesehen, dass Gesetze, die grundlegenden Menschenrechten widersprechen, die ihrerseits im Naturrecht begründet sind, nicht Recht sein können, weil sie in sich ungerecht sind. Wie schon Aristoteles sagt, wird bei solchen Gesetzen „das Unrecht hinter der Legalität versteckt“. Es gibt also auch ein gesetzliches Unrecht.“ (Prof. Wolfgang Waldstein)
Ein gutes Beispiel hierzu sind die Mauerschützen-Prozesse: Das Gericht hat die Täter verurteilt mit der Begründung, „dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch dann noch bestraft werden, wenn sie von der damals gültigen Rechtslage scheinbar (!) abgesichert waren.
Irrtum Nr. 2: „Ungeborene sind noch keine Menschen, das ist Schwangerschaftsgewebe“
Fakt ist:
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Diese Falsch-Aussage verhöhnt jegliche wissenschaftliche Erkenntnis.
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Jeder Mediziner, jeder Arzt weiß: Das sogenannte Schwangerschaftsgewebe ist nichts anderes als ein Mensch, denn zu jedem Zeitpunkt ist seine DNA die eines Menschen.
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Nach Ablauf der Schwangerschaft bringt jede Schwangere ein Kind zur Welt. Der wissenschaftliche Nachweis, wann es denn einen Zeitpunkt geben soll, an dem sich das „Schwangerschaftsgewebe“ in einen Menschen verwandelt, kann nicht erbracht werden.
Irrtum Nr. 3: „Abtreibung ist humaner als ungeliebt zur Welt zu kommen“
Fakt ist:
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Diese Aussage ist unlogisch und menschenverachtend.
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Denn dabei stellt sich die Frage: Von welcher Person müsste denn dieses Kind geliebt werden? Wer legt das fest? Welche Legitimation hat derjenige, der solches festlegt und wer hat sie ihm erteilt?
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Viele weitere Fragen sind damit verbunden: Wie definiert sich ungewollt oder ungeliebt?
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Wollen wir alle Menschen töten, die ungeliebt sind? Wenn nicht alle, warum dann nur die Ungeborenen? Doch nur, weil sie zu schwach sind, um sich erfolgreich zu wehren.
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Niemand weiß, was die Zukunft im Bezug auf das Miteinander bringen wird.
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Der subjektive Eindruck „ungewollt = ungeliebt“ stimmt so nicht und er ist in jedem Falle vorübergehender Natur. Die Tötung eines Kindes dagegen ist irreversibel.
Der Eindruck „ungewollt“ ist zudem subjektiv. Zahlreiche Beispiele belegen, wie sehr Mütter ihre ursprünglich „ungewollten“ Kinder dann geliebt haben.
In einer Studie wurden die Fälle von 200 Frauen untersucht, denen eine gewünschte Abtreibung ihres „ungeliebten“ Kindes verweigert worden war, weil ihre Schwangerschaft bereits zu weit fortgeschritten war. 95 Prozent der Frauen, denen die Abtreibung verweigert wurde, wuchsen in ihre Mutterrolle hinein, leben heute eine glückliche Mutterschaft.
In ihrer Biografie „Die mutige Frau“ enthüllt Cristiano Ronaldos Mutter, Dolores Aveiro, dass sie ihren Sohn beinahe nicht bekommen hätte.
Der Grund: Im Sommer 1984 spielte Ronaldos Mutter mit dem Gedanken ihre Schwangerschaft vorzeitig abzubrechen, wie die portugiesische Zeitung „Correio da Manha“ berichtet. Rückblick: Als Dolores mit Cristiano (29) schwanger wurde – es war das mittlerweile vierte Kind (nach Hugo, Elmar und Katia) – war Ehemann Dinis arbeitslos und alkoholkrank. Die Mutter war verzweifelt und sah keinen anderen Ausweg. Sie wollte abtreiben, doch die Ärzte lehnten den Eingriff ab. Anschließend griff Dolores zu einer eher merkwürdigen Methode, um die Schwangerschaft zu beenden. Eine Freundin gab ihr den Tipp: „Sie sagte mir, ich solle heißes Bier trinken, dann werde das Kind sterben.“
Zum Glück blieb das Baby gesund. Am 5. Februar 1985 schließlich erblickte der kleine Ronaldo das Licht der Welt – und der unaufhaltsame Weg zu einem der besten Fußballer des Planeten begann ...
Irrtum Nr. 4: „Ärzte müssen auch in solchen Notlagen helfen“
Fakt ist:
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Jede Schwangerschaft ist eine Ausnahmesituation und zwar auch dann, wenn sie in einer glücklichen Partnerschaft auftritt und es gar nicht um Abtreibung geht. Schwangerschaft an sich ist ein psychischer und physischer Kraftakt.
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Jeder Mediziner weiß: Es ist extrem gefährlich, in einer Ausnahmesituationen Entscheidungen zu treffen, sie sind in aller Regel falsch.
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Schwangerschaft an sich ist nicht die Notlage, sondern die Rahmenbedingungen, in denen manche Frauen sich befinden und die meist von außen geschaffen sind. Es ist folgerichtig, die Notlage zu beseitigen – nicht das Kind.
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Ja, Ärzte müssen in Notlagen helfen: Das Kind befindet sich in einer extremen Notlage, denn man trifft Vorbereitungen, es zu töten.
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Jedem Arzt ist mittlerweile längst bewusst, dass er für 2 Patienten die Notlage abwenden muss und es ist eine unmenschliche Zumutung, dass er sich für einen der Patienten entscheiden soll.
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Humanität und Menschlichkeit und sein Berufsethos gebieten, dass sich kein Arzt am Abtreibungsgeschehen beteiligt – eine Mehrheit der Gynäkologen lehnt dies mittlerweile auch ab.
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Ob eine Behauptung richtig ist oder nicht, erkennt man daran, dass man sie auf eine andere Situation übertragen kann und sie wäre dann immer noch richtig. Ein solcher anderer Fall wäre beispielsweise so gegeben:
Jeder Vergewaltiger befindet sich aus seiner subjektiven Sicht in einer akuten sexuellen Notlage. Darf er dann aber vergewaltigen oder gar töten?
Irrtum Nr. 5: „Abtreibung ist eine verantwortungsvolle und mutige Entscheidung
für die Lösung des Schwangerschaftskonflikts“
Fakt ist:
Das Wort „Konflikt“ ist der Kriegssprache entnommen und bezeichnet eine ganz exakte Situation:
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2 Heere stehen sich unmittelbar vor der Kriegshandlung gegenüber und erkennen, dass sie in etwa gleichstark sind, es also wahrscheinlich keinen Gewinner geben wird.
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Um unnötiges Abschlachten zu vermeiden, treffen sich die Heerführer in der Mitte, um darüber zu verhandeln, unter welchen Umständen die bevorstehende Schlacht vermieden werden kann.
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Diese Situation nennt man Konflikt, an dessen Ende alle überleben sollen.
Das Wort wird also sinnentstellend und missbräuchlich für Schwangerschaften benutzt:
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weder stehen sich hier 2 gleichstarke Partner auf Augenhöhe gegenüber, noch hat der sog. „Konflikt“ das Ziel, Blutvergießen zu vermeiden,
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wenn ca. 10 Erwachsene nötig sind, um ein Kind zu töten ( so viele arbeiten bei der Abtreibung mit), ist es auch zynisch, in diesem Zusammenhang von „Mut“ zu sprechen.
Irrtum Nr. 6: „Frauen entscheiden sich freiwillig für Abtreibung, es ist ein Frauenthema“
Fakt ist:
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Keine einzige Frau entscheidet sich freiwillig für Abtreibung, denn keine einzige hat solch ein Vorhaben jemals für sich eingeplant – „das machen höchstens die anderen Frauen“.
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Vielmehr sind es die plötzlich auftauchenden Mitbestimmer, die darüber entscheiden, dass eine Abtreibung gemacht werden muss:
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mehr als 80% der Schwangeren nannten als Grund für Abtreibung, dass der Kindesvater das Kind nicht will.
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Abtreibung ist also frauenfeindlich, denn nahezu 100% der abtreibungsbereiten Frauen sind als Kind sexuell missbraucht, misshandelt oder vernachlässigt worden.
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Erst die durch Steuern finanzierte Abtreibung erlaubt es böswilligen Männern, ihre Sexualität allein auf Kosten der Frauen und des Kindes egoistisch auszuleben – die Konsequenzen seines Sexuallebens (Unterhalt!) bürdet er jedem Steuerzahler auf.
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Abtreibung ist also mitnichten ein „Frauenthema“.
Irrtum Nr. 7: „Hitler war gegen Abtreibung“
Fakt ist:
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Hitler trat vehement für Abtreibung ein.
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Frauen, die nicht-arischer Abstammung waren, wurden als „rassisch minderwertig“ bezeichnet. Der Nazi-Ideologie folgend, wurden sie dazu gedrängt oder sogar gezwungen, ihre ungeborenen Kinder abzutreiben.
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Wurden solche Kinder dennoch geboren (etwa in Konzentrationslagern) wurden sowohl die Mütter als auch deren Kinder zu barbarischen „Versuchszwecken“ benutzt.
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Schon im Jahr 1935, also bereits 2 Jahre nach der Machtergreifung, wird die eugenische (Erbgesundheitslehre) Abtreibung offiziell erlaubt.
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„Noch lange nach der NS-Herrschaft wurden Euthanasie und Abtreibung zu den abscheulichen Verbrechen dieses Regimes gezählt“ (Prof. Wolfgang Waldstein)
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Im Auftrag Hitlers organisierte der deutsche „Sozialhygieniker“ Hans Harmsen Zwangssterilisationen behinderter Menschen. Auch nach dem Krieg verfolgte er seine eugenischen Ziele weiter:
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1952 gründete er gemeinsam mit der US-amerikanischen Margaret Sanger den deutschen Zweig von Planned Parenthood Federation
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dieser Verein wurde 1968 in Pro familia umbenannt
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Abtreibung gründet also nachweislich von Anfang an auf rassistischem und menschenverachtenden Gedankengut
Irrtum Nr. 8: „Ärzte, die Abtreibungen durchführen, tun es, um Frauen zu helfen“
Fakt ist:
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Abtreibungen werden besser bezahlt als Geburtsbegleitung oder Geburten.
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Abtreibungsärzte sind also reich.
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Dies betont der nach eigenen Angaben „größte Abtreiber Deutschlands“ (Friedrich Stapf) auch stets, indem er auf seine teuren und schnellen Autos sowie auf seinen Lebensstil hinweist, die er sich dank seiner „Hilfe“ leisten kann.
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Es wäre tatsächlich ein leichtes für ihn, den Schwangeren wirklich zu helfen und ihnen in ihrer Notlage finanziell und persönlich beizustehen.
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Ebenso ist das „Post Abortion Syndrom“ bei den ehemals Schwangeren nachgewiesen.
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Auch Friedrich Stapf handelt sichtbar pathologisch:
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Als er Anfang 20 war, begleitete er seine von ihm schwangere Freundin zur Abtreibung und war dabei zugegen: Er fiel in Ohnmacht wegen des barbarischen Vorgangs.
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Er selbst gibt in Interviews an, dass er Medizin studierte, um sich dem Bundeswehrdienst zu entziehen. Sein gynäkologisches Fachstudium brach er ohne Examen ab. Er hat keine Approbation und hat demzufolge andere Mediziner in seiner Abtreibungsklinik angestellt.
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Ausgerechnet der CSU-Schatzmeister in München hat ihm Räume für seine „Klinik“ vermietet, obwohl kein Vermieter Herrn Stapf Räume vermieten wollte – weder in Stuttgart noch in München.
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Erstaunlicherweise wurde Friedrich Stapf vor kurzem im Bundestag als „Experte“ angehört
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Es ist gut erkennbar, dass Ärzte, die Abtreibungen vornehmen, dies zu ihrem eigenen finanziellen Vorteil tun.
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In USA wurde sogar reger Handel mit den Leichenteilen („fresh Eyes“ z.B.) abgetriebener Kinder aufgedeckt, der von der Planned Parenthood Foundation begangen worden ist.
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Diese Organisation wurde mit Milliarden Dollar jährlich vom US-Staat „gefördert“ – mit der Wahl Donald Trumps wurde dies beendet.
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Die EU in Brüssel erklärte sich bereit, die ausgefallenen Milliarden an Planned Parenthood zu ersetzen.
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